Landessynode gibt Startschuss zur Diskussion um neue Kirchenverfassung
Die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat auf ihrer Tagung im Mai mit der Diskussion um den Entwurf einer neuen Kirchenverfassung begonnen.
Erstmals können Kirchenmitglieder über das Internet Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zur Verfassungsrevision machen, die im März 2018 ausgewertet werden. Ergänzend sind Vorträge in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden vorgesehen, um eine möglichst breite Diskussion über den Entwurf auf allen Ebenen der Landeskirche anzustoßen. Die neue Verfassung könnte dann ab Januar 2020 in Kraft treten.
„Es ist für uns alle etwas Besonderes, dieses historische Ereignis einer neuen Verfassung mit einem Diskussionsprozess aktiv zu begleiten“, sagt Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr. „In den letzten 50 Jahren haben sich unsere Gesellschaft und die kirchliche Wirklichkeit verändert. Das soll nun die neue Verfassung abbilden. Der leitende Gedanke bei der Verfassungsrevision ist, Vielfalt und Kreativität in der Kirche zu ermöglichen und Raum zu lassen für neue Entwicklungen“, so Klahr.
Ein Alleinstellungsmerkmal der neuen Verfassung sei die Beschreibung des besonderen Verhältnisses von Kirche und Rechtsstaat, sagte Synodenpräsident Dr. Matthias Kannengießer. Die Unterstützung des demokratischen Rechtsstaats werde hervorgehoben und die Kirchenmitglieder dazu ermutigt, sich in staatlichen Strukturen zu engagieren. „Wir wollen gewährleisten, dass der Staat, der uns Schutz gewährt, handlungsfähig sein kann“, so Kannengießer.
Seit rund eineinhalb Jahren haben die Mitglieder des Verfassungsausschusses der Landessynode an dem Entwurf gearbeitet. Zu dem Ausschuss gehört auch Superintendentin Angela Grimm aus Esens (Kirchenkreis Harlingerland).