Evangelische Gemeinden wählen am 11. März - erstmals wählen auch 14-Jährige
Am 11. März 2018 wählen alle evangelischen Kirchengemeinden in Niedersachsen ihre Leitungsgremien neu. Zusammen mit dem jeweiligen Pfarramt bilden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Sie gestalten das geistliche Profil einer Gemeinde mit, verantworten die Geschäftsführung und setzen inhaltliche Schwerpunkte. Kirchenvorsteher bringen ihre eigenen Begabungen und Fähigkeiten zum Wohle der Gemeinde ein, nehmen an den monatlichen Sitzungen teil und beteiligen sich an den Gottesdiensten.
„Ich freue mich, dass so viele ehrenamtliche Mitarbeiter tragende Säulen unserer Kirchengemeinden sind. Ich wünsche mir eine gute Wahlbeteiligung, damit die Unterstützung vor Ort durch die Gemeindeglieder sichtbar wird. Besonders die Jugendlichen, die als Mitglieder unserer Kirche am Wahltag 14 Jahre alt sind, möchte ich ermuntern, zur Wahl zu gehen“, sagt Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr. Erstmals dürfen in der Landeskirche Hannovers 14-jährige Kirchenmitglieder den Kirchenvorstand mitwählen. Das Wahlalter wurde von zuvor 16 Jahren um zwei Jahre herabgesetzt.
In der gesamten Landeskirche Hannovers können so über 26.000 Jugendliche mehr über die Zusammensetzung der Kirchen- und Kapellenvorstände entscheiden.
Die Landeskirche „versüßt“ nun der Kirchengemeinde mit der höchsten Wahlbeteiligung bei Wählerinnen und Wählern unter 16 Jahren die Amtseinführung der neuen Kirchenvorstände: Die Kirchengemeinde, in der prozentual die meisten Wählerinnen und Wähler unter 16 Jahren ihre Stimme abgeben, und die dies der Landeskirche meldet, erhält zur Einführung des neuen Kirchenvorstands 20 Kilogramm der exklusiven Eissorte „KIRCHEMITEIS“.