Gottesdienste bringen Trost und Hoffnung
„Weihnachtsgottesdienste finden statt. Gottesdienste können vor Ort in Freiheit und Verantwortung gehalten werden“, sagt Dr. Detlef Klahr, Regionalbischof für den Evangelisch-lutherischen Sprengel Ostfriesland-Ems.
„Gerade in dieser Zeit haben die Gottesdienste eine besondere Bedeutung. Sie können ein Zeichen des Trostes und der Hoffnung sein, auch für diejenigen, die nicht zur Kirche gehen, aber doch wissen, dass dort Gottesdienst gefeiert wird.
Gottesdienste, in welcher Form auch immer, haben immer auch eine seelsorgerliche Funktion am Einzelnen, für die Gemeinde und, wie ich finde, auch für die ganze Gesellschaft. Wir bringen unser Leben vor Gott und Gott kommt zu uns. Im gemeinsamen Gebet erfahren wir Stärkung und im Hören auf Gottes Wort finden wir Orientierung. Ich bin sehr dankbar dafür, in einem Land zu leben, in dem dies möglich ist.
Wir brauchen Gottes Nähe, um Kraft zu behalten für uns und die anderen. Wir brauchen das Licht von Weihnachten, um die dunklen Tage weiter auszuhalten und Kraft für Rücksicht und Weitsicht nicht zu verlieren. Wir brauchen den Trost und die Hoffnung, die Freude und den Glanz, die Liebe und die Barmherzigkeit, die Gott uns in Christus schenkt. Mehr als sonst“, sagt der Regionalbischof.
Die Kreativität und der Einfallsreichtum in den Kirchengemeinden seien enorm. Und vor allem die Begeisterung dafür, die weihnachtliche Botschaft von Gottes Kommen in die Welt weiterzugeben. „Dafür bin ich den Haupt- und Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden sehr dankbar. Sie ermöglichen es, dass Menschen entsprechend ihrer Bedürfnisse und Situation Weihnachten auf ihre Art feiern können“, so Klahr.
Kirchenvorstände könnten die Formate, die sie (auf dem Hintergrund der landeskirchlichen Empfehlungen) vor Ort für verantwortbar halten. „Freiheit und Verantwortung“ sei hier das evangelische Motto. „Das Grundrecht der Religionsausübung biete dafür den Rahmen und der Schutz des Lebens entscheide über die Form“, sagt der leitende Geistliche.
In den vergangenen Monaten ist eine bunte Vielfalt verschiedener Gottesdienstformen entstanden, an die die Kirchengemeinden jetzt anknüpfen. Manche feiern den Gottesdienst in verkürzter Form mit der Anzahl von Besuchern, die die Größe des Kirchenraums zulässt, nehmen ihn als Video oder Audio auf, setzen ihn ins Internet oder verteilen die Aufnahme auf CD oder einen Stick an Gemeindeglieder.
In den Kirchengemeinden werden Gottesdienste und Andachtsformate mit großer Umsicht vorbereitet. Dezentrale Gottesdienste und Andachten, auch im Freien, Briefe mit Hausandachten, die an die Häuser verteilt werden, und teilweise mit abgestimmtem Glockengeläut zur gleichen Zeit gefeiert werden können, digitale Gottesdienste in voller Länger oder als kurze Besinnung, Fernseh- und Radiogottesdienste und noch viel mehr.
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers orientiert sich mit den Handlungsempfehlungen für ihre Kirchengemeinden an der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Für alle gilt seit dem 15.12.20, dass jeder Gottesdienstbesucher sich vorab zum Weihnachtsgottesdienst anmeldet, im Gottesdienst auf das gemeinsame Singen verzichtet, die Mund-Nasen-Bedeckung trägt und zu Personen, die nicht zu seiner engsten Familie oder Hausstand gehören, den Mindestabstand von 1,50 Meter einhält. Dass dies möglich ist, gewährleisten die Kirchengemeinden vor Ort und beschränken dementsprechend die Besucherzahl.
Der Kirchenvorstand vor Ort entscheidet, welche Gottesdienstformen im Rahmen der Verordnungen er verantworten kann.