Neue Verfassung für die Landeskirche Hannovers
Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr trägt mit Beginn des neuen Jahres ebenso wie die anderen leitenden Geistlichen in den sechs Sprengeln der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ausschließlich den Titel „Regionalbischof“. Dafür entfällt der Titel „Landessuperintendent“.
Diese Änderung sieht die neue Verfassung der Landeskirche Hannovers mit ihrem Inkrafttreten ab dem 1. Januar 2020 vor.
„Ich freue mich, dass die neue Verfassung diese Änderung vornimmt“, sagt Dr. Klahr. Der Titel „Regionalbischof“ sei selbsterklärend, während die Bedeutung des Titels „Landessuperintendent“ häufig erklärt werden musste.
Mit der Umbenennung folge die Landeskirche Hannovers anderen Landeskirchen, wie beispielsweise der in Bayern oder in Mitteldeutschland, so Klahr.
Weitergehende Veränderungen sind mit der neuen Bezeichnung des Amtes nicht verbunden, inhaltlich war das Amt des Landessuperintendenten deckungsgleich mit dem eines Regionalbischofs.
Die neue Amtsbezeichnung der leitenden Geistlichen betont deutlicher als die bisherige die vom bischöflichen Amt abgeleiteten Aufgaben. In der Neuen Verfassung heißt es (Artikel 55): „Die Regionalbischöfinnen und Regionalbischöfe nehmen den bischöflichen Dienst in den Sprengeln wahr. Sie übernehmen zugleich gesamtkirchliche Aufgaben und haben Anteil an der Leitung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.“
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem die Ordination von Geistlichen und die Einweihung von Kirchen.
Der Evangelisch-lutherische Sprengel Ostfriesland-Ems erstreckt sich mit seinen 156 Kirchen- und Kapellengemeinden mit 305.000 Mitgliedern von der Nordseeküste bis nach Bad Bentheim und besteht aus den sechs Kirchenkreisen Aurich, Emden-Leer, Emsland-Bentheim, Harlingerland, Norden und Rhauderfehn.