800 Jahre Doktortitel - Regionalbischof Klahr referierte
In der Veranstaltungsreihe „Doktoren referieren – 800 Jahre Doktortitel“ hielt Landessuperintendent Dr. Detlef Klahr auf Einladung der Naturforschenden Gesellschaft zu Emden einen Vortrag. Der Regionalbischof für den Evangelisch-lutherischen Sprengel Ostfriesland-Ems wurde als Kirchenhistoriker angefragt, um über den Beginn des Promotionsverfahrens vor 800 Jahren in Bologna zu sprechen. Das Thema des Vortrags lautete: „Papst Honorius III. (1216-1227) und seine päpstliche Genehmigung der ersten Promotionsordnung vor 800 Jahren“.
„Ausgerechnet Bologna!“, sagte Dr. Klahr. „Vor 20 Jahren wurden hier die Vergleichbarkeit der Universitäten untereinander und europaweite Qualitätsmaßstäbe grundgelegt. Vor 800 Jahren schon hatte Bologna als erste Universität von sich Reden gemacht, indem sie sich von Papst Honorius III. das Promotionsrecht bewilligen ließ. Seit 1219 gibt es die Verleihung des Doktortitels als höchsten Grad der akademischen Ausbildung“, so Klahr. Bis heute sei der Doktortitel der höchste akademische Abschluss, der erworben werden könne.
In seinem Vortrag verdeutlichte der Regionalbischof, dass jene Zeit eine Zeit der Umbrüche und Neuanfänge war. Dies galt insbesondere für den Bereich der Bildung. Neben den von der Kirche beaufsichtigten Schulen entstanden Gemeinschaften von Schülern und Lehrern, die mit dem lateinischen Begriff „universitas“ bezeichnet wurden und auf den sich das Wort „Universität“ zurückführen lässt. Diese sich bildenden Universitäten sollten fortan die höchste Form der akademischen Ausbildung bis heute sein.
Bologna gilt als älteste Universität Europas. Als Gründungsjahr wird 1088 angenommen. Doch während in Bologna ausnahmslos Rechtswissenschaft gelehrt wurde, setzte sich das universitäre Studium in weiteren Städten in anderen Fachbereichen wie etwa Medizin und Theologie durch.
Klahr machte deutlich, dass der Reformator Martin Luther auf der Grundlage des wissenschaftlichen Disputierens seine 95 Thesen über den Ablass veröffentlicht hatte und sich dabei auf das Recht berief, das ihm als Doktor (Lehrer) der Theologie zustand. „Die Reformation entstand im Bereich der wissenschaftlichen Auseinandersetzung. Martin Luther schrieb seine 95 Thesen ‚aus Liebe zur Wahrheit‘, wie er selbst es in seiner Vorrede zu den Thesen betonte“, stellte Klahr fest.
Es sei erstaunlich, was der Wunsch nach freier und unabhängiger Bildung mit Gründung der Universitäten bewirkt habe. Über Jahrhunderte hinweg hätten sich Grundstrukturen universitärer Bildung bis heute erhalten. Dazu gehörten die Unabhängigkeit von Lehre und Forschung, das Selbstverwaltungsrecht der Universitäten, die Entscheidungsfreiheit über die Studienpläne und das Recht, die Bildungsabschlüsse in eigenen Prüfungsverfahren durchzuführen.
Kirchliche und weltliche Obrigkeit hätten schon vor 800 Jahren erkannt, welchen Wert einer freien und soliden Bildung zukomme und hätten dies zu fördern gewusst, erläuterte Klahr in seinem Vortrag.
An diesem Abend gab der Regionalbischof nicht nur einen Einblick in die Entstehung des Doktortitels, sondern auch in seine eigene Doktorarbeit. Dr. Klahr schrieb eine Dissertation über das Thema „Glaubensheiterkeit. Carl Johann Philipp Spitta (1801-1859), Theologe und Dichter der Erweckung“.