Mit dem Volkstrauertag, dem Buß- und Bettag sowie dem Toten- oder Ewigkeitssonntag neigt sich das Kirchenjahr still dem Ende zu.
Der jeweils am zweiten Sonntag vor dem ersten Advent begangene Volkstrauertag geht auf das Jahr 1924 zurück. Seit diesem Jahr veranstaltet der "Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge" eine zentrale Gedenkfeier. Das Gedenken an die Millionen von Kriegstoten des Ersten Weltkrieges war dabei Anliegen dieses Tages.
Während der Nazi-Diktatur wurde er in "Heldengedenktag" umbenannt und auch als solcher begangen. Im Jahre 1952 wurde der Volkstrauertag in der Bundesrepublik erneut als nationaler Trauertag zum Gedenken an die Opfer beider Weltkriege und von Gewaltherrschaft eingeführt.
Was den Buß- und Bettag betrifft, so geht die Festlegung des heutigen Termins auf den Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, dem Ewigkeitssonntag, auf einen Beschluss der Eisenacher Konferenz von 1852 zurück.
Die nord- und mitteldeutschen Landeskirchen schlossen sich dieser Terminregelung 1893 an. In Süddeutschland hingegen setzte sich dieser Termin erst im 20. Jahrhundert durch. In allen deutschen Bundesländern ist der Buß- und Bettag staatsrechtlich geschützt.
Als gesetzlicher Feiertag wurde er allerdings zur Finanzierung der Pflegeversicherung (außer in Sachsen) in allen Bundesländern abgeschafft. Dennoch bleibt er überall kirchlicher Feiertag. In den Predigten dieses Tages wird vor allem der Gedanke der Umkehr vor Gott aufgegriffen. Diese Einladung zur Umkehr (Buße) gilt dabei sowohl für den Einzelnen mit seiner Schuld als auch - im Sinne des Wächteramtes der Kirche - für die Gesellschaft mit ihrer Schuld.
Da die Kirche aber stets auch Kirche in der Welt ist, ist die Botschaft des Buß- und Bettages freilich auch immer an sie selbst gerichtet. Jede selbstgerechte Überheblichkeit der "Welt" gegenüber muss deshalb für die Kirche gerade auch an diesem Tag ausgeschlossen bleiben.
An dem das Kirchenjahr abschließenden Toten- oder Ewigkeitssonntag gedenken evangelische Christen ihrer verstorbenen Angehörigen, indem sie deren Gräber mit Gestecken oder Tannengrün schmücken.
In den Gottesdiensten dieses Tages steht die Botschaft, dass auch der Tod den Menschen nicht von der Liebe Gottes zu scheiden vermag, im Mittelpunkt. In vielen Kirchengemeinden werden die Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres verlesen und fürbittend in das Gebet der Gemeinde aufgenommen.
Obwohl der Ewigkeitssonntag schon in der Reformationszeit begangen wurde (Brandenburger Kirchenordnung von 1540), ist seine jetzige Tradition noch nicht so alt. Im Jahre 1816 ordnete der preußische König Friedrich Wilhelm III. an, den letzten Sonntag im Kirchenjahr als Feiertag zum Gedenken der Toten zu begehen. Im Laufe der Zeit schlossen sich die nicht-preußischen Landeskirchen dieser Regelung an.